Google löscht kritische Verbraucherbewertung – Hamburger Nachrichtendienst warnt vor Aushebelung der Meinungsfreiheit im Netz

Hamburger Nachrichtendienst
PRESSEMITTEILUNG

Hamburg, 05. September 2025

Der Hamburger Nachrichtendienst sieht das Fundament digitaler Verbrauchertransparenz bedroht. Hintergrund ist ein aktueller Fall, bei dem Google eine kritische, aber sachlich formulierte Bewertung zu einem Gastronomiebetrieb löschte – mit der Begründung, sie sei „diffamierend“. Der Vorfall zeigt exemplarisch, wie das Löschverhalten globaler Plattformen die Meinungsfreiheit untergräbt und das Vertrauen in Online-Bewertungssysteme gefährdet.

Der konkrete Fall

Ein Verbraucher hatte in einer Google-Bewertung die Preisgestaltung eines Gerichts kritisiert:

“Maßlos überteuerte Wurst und Pommes. Das alleinige Hinzufügen von Adjektiven und Bezeichnungen macht aus schlichter Wurst und einfachen Pommes kein 16,80 € Gericht – selbst auf Sylt nicht.”

Diese Aussage enthält weder eine falsche Tatsachenbehauptung noch persönliche Schmähkritik. Sie beschreibt vielmehr eine authentische Konsumerfahrung und bewertet das Preis-Leistungs-Verhältnis – genau der Zweck, für den Bewertungsportale geschaffen wurden.

Trotzdem entfernte Google die Rezension mit der Begründung „Diffamierung“. Selbst nach mehreren Widersprüchen des Nutzers blieb das Unternehmen hart und verwies lapidar auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder einer Beschwerde bei einer Schlichtungsstelle.

Gefährliche Signalwirkung

Der Hamburger Nachrichtendienst kritisiert diese Praxis scharf:

Erosion der Glaubwürdigkeit: Wenn berechtigte Kritik systematisch entfernt wird, entstehen künstlich geschönte Bewertungsprofile. Verbraucher verlieren die Möglichkeit, sich ein realistisches Bild von Preisen und Qualität zu machen.

Zensur statt Transparenz: Unter dem Deckmantel von „Diffamierung“ werden Meinungen unterdrückt, die den Betreibern missfallen könnten. Dies führt zu einer Schieflage zugunsten der Anbieter.

Wettbewerbsverzerrung: Unternehmen, deren Kritik gelöscht wird, profitieren einseitig – während Konkurrenten ehrlicher Kritik ausgesetzt bleiben. Das untergräbt den fairen Wettbewerb.

Juristische Dimension

Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass die Bewertung eindeutig von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt ist. Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt, dass polemische und zugespitzte Kritik an Waren und Dienstleistungen zulässig ist, solange keine Schmähkritik oder unwahren Tatsachenbehauptungen vorliegen.

Durch die pauschale Berufung auf „Diffamierung“ verschiebt Google die Beweislast unzulässig auf den Verbraucher – dieser soll Rechnungen oder Belege erbringen, um seine Meinung zu rechtfertigen. Eine absurde Forderung, die nach Auffassung des Hamburger Nachrichtendienstes einem faktischen Maulkorb gleichkommt.

Politischer Handlungsbedarf

Die Redaktion fordert, dass sich deutsche und europäische Regulierungsbehörden dieser Problematik annehmen. Mit dem Digital Services Act (DSA) bestehen bereits Regelungen, die Transparenz und Fairness im Umgang mit Nutzerinhalten gewährleisten sollen. Fälle wie dieser zeigen jedoch, dass deren Umsetzung dringend verschärft und konsequenter überwacht werden muss.

Fazit

Der Hamburger Nachrichtendienst stellt klar:
Wenn Plattformriesen wie Google zulässige Kritik löschen und Verbraucher mit juristischen Hürden zermürben, ist nicht nur ein einzelner Nutzer betroffen. Es steht die Integrität des gesamten Bewertungssystems auf dem Spiel – und damit ein zentrales Instrument moderner Konsumententransparenz.

 

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